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DEZEMBER-Soforthilfe-WÄRME !

DEZEMBER-Soforthilfe-WÄRME !

Liebe Wärmekunden der esam Energieservice und Arealmanagement GmbH, gern informieren wir Sie über die einmalige Kostenentlastung für den Monat Dezember 2022 nach dem Beschluss der Bundesregierung (ESWG § 2 Abs. 1 bis 3 und § 3).

Wie setzen wir die Wärmepreisbremse um?

Unter dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) greift die Wärmepreisbremse vom 01.04.2023 bis vorerst 31.12.2023, dabei werden auch rückwirkend die Monate Januar bis März 2023 berücksichtigt und begünstigt. Für unsere Kunden funktioniert die Wärmepreisbremse so: