DEZEMBER-Soforthilfe-WÄRME !Wie Sie diese von uns erhalten.

24.11.2022

Liebe Wärmekunden der esam Energieservice und Arealmanagement GmbH,

gern informieren wir Sie über die einmalige Kostenentlastung für den Monat Dezember 2022 nach dem Beschluss der Bundesregierung (ESWG § 2 Abs. 1 bis 3 und § 3).

Um für Sie sofort eine Entlastung in dieser schwierigen Zeit hoher Energiepreise und hoher Inflation sicherzustellen, werden wir wie folgt vorgehen:

Wir ziehen von Ihnen den Abschlag Anfang Dezember normal ein, werden jedoch den Abschlags-Anteil für Wärme bis zum 31.12.2022 wieder zurück überweisen. Sollten Sie Ihre Abschläge immer selbst überweisen, bitten wir Sie dies auch im Dezember auszuführen.

Bei der nächsten Jahresabrechnung für Wärme werden wir Ihnen den so genannten Entlastungsbetrag verrechnen. Der Entlastungsbetrag wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben bei Wärme, anhand Ihrem persönlichen September-Abschlag mit einem Aufschlag von 20% berechnet. Dabei wird ausschließlich der Abschlagsbetrag für Wärme betrachtet. Abschläge für Wasser/Abwasser etc. bleiben unberücksichtigt.

Der Entlastungsbetrag wird in den meisten Fällen etwas höher sein, als Ihr Dezemberabschlag für Wärme gewesen wäre. Die Soforthilfe werden Ihnen auf der Jahresrechnung transparent ausgewiesen.

Warum erfolgt die Berechnung des Entlastungsbetrages nach dem Willen der Bundesregierung auf Basis der Jahresverbrauchsprognose 2022, die ja meist zum Zeitpunkt der letzten Abrechnung Ende 2021 ermittelt wurde und nicht mehr aktuell ist? Damit möchte die Bundesregierung Ihre Sparsamkeit beim Energieverbrauch im Jahr 2022 belohnen. Denn so wird Ihr Bonus voraussichtlich höher ausfallen, als würden die Daten Ende 2022 bei der Bonusermittlung zugrunde gelegt.