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Contracting

Was verbirgt sich hinter Contracting?

Die deutsche Übersetzung des Wortes "contract" lautet "Vertrag" und schließt auch das Vertragsdokument ein. Das dazugehörige Verb "to contract to do ..." bedeutet "sich vertraglich verpflichten etwas zu tun."

Die aus dem Englischen abgeleitete Wortform "Contracting" wird auf die vertragliche Verpflichtung Dritter angewendet.

In der Praxis der Wohnungswirtschaft wird "Contracting" auf Formen der Versorgung von Gebäuden oder Wohnsiedlungen mit Energie (wie Wärme, Elektrizität oder Kälte) angewendet, die sich aus folgendem Zusammenhang ableiten: Ein Gebäudeeigentümer interessiert sich in der Regel nicht für Heizungstechnologien. Er braucht Wärme - und das möglichst günstig. Also kauft er statt einer Wärmeerzeugungsanlage auch nur die Wärme bei der ESAM.

Die ESAM mietet einen Raum im Gebäude, plant, installiert, betreibt und finanziert die Heizungsstation in eigener Regie. Die erzeugte Wärme verkauft die ESAM an den Gebäudeeigentümer, der die Kosten verbrauchsabhängig an seine Mieter weitergibt. Das ganze Verfahren wird vorher vertraglich genau geregelt - daher die Bezeichnung "Contracting".

 

Geschichte des Contracting:

James WattDie Idee des Contractings ist prinzipiell nicht neu. Die Tatsache, dass Menschen schon seit langem vergleichbare Lösungen zum beidseitigen Nutzen praktizieren, zeigt ein Zitat von James Watt, das um das Jahr 1800 entstand:

„Wir werden Ihnen kostenlos eine Dampfmaschine überlassen. Wir werden diese installieren und für fünf Jahre den Kundendienst übernehmen. Wir garantieren Ihnen, dass die Kohle für die Maschine weniger kostet, als Sie gegenwärtig an Futter für die Pferde aufwenden müssen. Und alles, was wir von Ihnen verlangen, ist, dass Sie uns ein Drittel des Geldes geben, das Sie sparen."

Der Gedankengang war klar, Herr Watt war in der Lage seine Anlage trotz höherer Investitionskosten zu verkaufen und die Kunden profitierten durch die Einsparung. Somit wurde bereits damals der Gedanke des Contracting geboren.

 

Ein Beispiel:

Eine Wohnungsbaugesellschaft "WoGe" betreibt eine eigene Wärmeversorgungsanlage, deren Leistung jedoch nicht mehr für die Versorgung der gewachsenen Wohnsiedlung ausreicht und die dringend der Erneuerung bedarf.

Diese "WoGe" schließt also einen Vertrag mit der ESAM, die die bestehende Wärmeversorgungsanlage im Rahmen einer Contractingdienstleistung erneuert und erweitert, also zum Beispiel um ein Blockheizkraftwerk ergänzt und die Betriebsführung übernimmt. Dabei investiert die ESAM in die Erneuerung, Erweiterung und Umrüstung der Anlagen und trägt die Kosten für die Demontage und Entsorgung der Altanlagen.

Die Refinanzierung der Investition erfolgt mit dem Contracting-Entgelt, welches die "WoGe" für die Gesamtdienstleistung "Wärmelieferung" zahlt und das sich aus

          * dem Grundpreis  (Kapitalkosten, Betrieb, Wartung)
          * dem Arbeitspreis (Brennstoffkosten)

zusammensetzt.

Nach Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit besteht die Möglichkeit, einen neuen Vertrag auszuhandeln (mit Einbau einer neuen modernen Heizungsanlage) oder nach der Beendigung des Vertrages die bestehende Anlage auszubauen.